Dienstleistungen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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  • Personalisierung
 
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  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger
   

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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privacy@outdooractive.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

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Genutzte Technologien
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Europäische Union

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Panorama

Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung der Ausbildungsförderung beantragen

Sie erhalten einen Nachlass auf Ihr BAföG-Darlehen, wenn Sie dieses teilweise oder ganz vorzeitig zurückzahlen. Der tatsächliche Zahlungsbetrag fällt dann um die Nachlasssumme geringer aus als der nominale Tilgungsbetrag.

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens EUR 500,00 vorzeitig zurückzahlen wollen. Der größtmögliche Nachlass wird Ihnen im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt mitgeteilt, den Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit erhalten.

Sie haben von dem Tag, an dem Sie den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid erhalten, bis einen Tag vor dem ersten Termin der Ratenrückzahlung Zeit, den größtmöglichen Nachlass durch vorzeitige Rückzahlung zu bekommen. Der Nachlass wird nicht höher, je früher Sie vor diesem Termin zurückzahlen.

Es steht Ihnen frei, das Angebot der vorzeitigen Rückzahlung durch Tilgung des um den Nachlass geminderten Gesamtbetrags anzunehmen oder stattdessen mit der Ratenzahlung zu beginnen.

Auch wenn Sie Ihr Darlehen erst in Raten abzahlen, können Sie sich später immer noch für eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung entscheiden und einen Nachlass bekommen. Der Nachlass reduziert sich entsprechend, je geringer die verbleibende Darlehenshöhe ist. In diesem Fall stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf einen Nachlass beim Bundesverwaltungsamt. Sie erhalten dann ein entsprechendes Angebot, dass Sie zum genannten Zahlungstermin annehmen können.

Hinweis: Mit einer vorzeitigen Teilrückzahlung können Sie sich keinen Zahlungsaufschub „erkaufen“, sondern der Rückzahlungszeitraum verkürzt sich nur zum Ende hin. Sie bleiben weiterhin verpflichtet, die nächsten Regelraten laut vorliegendem Tilgungsplan zu zahlen.

Voraussetzungen

  • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen
  • Sie zahlen Ihr BAföG-Darlehen vor Ablauf der Zahlungsfrist teilweise oder vollständig zurück
  • Bei teilweiser vorzeitiger Rückzahlung müssen Sie mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zurückzahlen wollen

Verfahrensablauf

Eine vorzeitige Rückzahlung nach bereits begonnener Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens in Raten können Sie schriftlich oder online beantragen.

  • Stellen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen formlosen Antrag. Dies ist auch online möglich. Darin müssen Sie mitteilen, wann und wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen wollen.
  • Sie können auch nur einen Teilbetrag vorzeitig zurückzahlen, bekommen dann aber einen geringeren Nachlass. Hierfür müssen Sie mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zurückzahlen wollen, der tatsächliche Zahlungsbetrag verringert sich um den Nachlass.
  • Nach Prüfung des Antrags durch das BVA erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem vorzeitig zu zahlenden Betrag und dem Nachlass.
  • Es steht Ihnen frei, ob Sie dieses Angebot annehmen.
  • Wenn Sie das Angebot annehmen, überweisen Sie den Zahlungsbetrag innerhalb der im Bescheid genannten Frist.
  • Hinweis: Für die Einhaltung der Frist gilt das Datum des Geldeingangs auf dem Konto bei der Bundeskasse-Halle.

Wenn Sie noch nicht begonnen haben, Ihr BAföG-Darlehen in Raten abzuzahlen:

  • Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt den sogenannten „Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid“.
  • Der Bescheid enthält ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens mit dem größtmöglichen Nachlass.
  • Sie können frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen oder die Ratenzahlung nach vorliegendem Tilgungsplan aufnehmen.
  • Möchten Sie das Angebot annehmen, müssen Sie den im Bescheid genannten Geldbetrag fristgerecht auf das Konto der Bundeskasse Halle (BUKA) überweisen.
  • Sie können auch nur einen Teilbetrag vorzeitig zurückzahlen, bekommen dann aber einen geringeren Nachlass. Hierfür müssen Sie mindestens einen Betrag in Höhe von 500,00 EUR zurückzahlen wollen, der tatsächliche Zahlungsbetrag verringert sich um den Nachlass.
  • Stellen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in diesem Fall einen formlosen Antrag. Dies ist auch online möglich. Darin müssen Sie mitteilen, wann und wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen wollen.
  • Nach Prüfung des Antrags durch das BVA erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem vorzeitig zu zahlenden Betrag und dem Nachlass.
  • Es steht Ihnen frei, ob Sie dieses Angebot annehmen.
  • Wenn Sie das Angebot annehmen, überweisen Sie den Zahlungsbetrag innerhalb der im Bescheid genannten Frist.

Hinweis: Wer während der Dauer einer ihm vom BVA wegen geringen Einkommens gewährten Freistellung von der Rückzahlung trotzdem Tilgungsleistungen auf diese Raten erbringt, erhält darauf keinen Nachlass.

Fristen

Höchstmöglicher Nachlass bei vorzeitiger Tilgungsleistung wird nur gewährt bis zur erstmaligen Fälligkeit der ersten vierteljährlichen Rate.

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel keine.

Wenn Sie den Antrag über das Online-Verfahren unter Nutzung des elektronischen Ausweises stellen, werden am selben Tag an Ihre aktuelle Anschrift zwei Angebote versandt, die einen unmittelbaren beziehungsweise späteren Zahlungstermin enthalten.

Sonstiges

Zur vorzeitigen Rückzahlung sind Sie nicht verpflichtet.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Freigabevermerk

Stand: 18.02.2022

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)