Dienstleistungen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
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Deutschland
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Datenempfänger
   

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Panorama

Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen

Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.

Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.

Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.

Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:

  • Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen
  • Angelegenheiten des Immissionsschutzes
  • Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahren sowie Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
  • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (zum Beispiel durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
  • jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:

  • Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
    • Hochschulabschluss im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik
    • Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen und
    • mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
  • Erforderliche Zuverlässigkeit

Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.

Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.

Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:

  • Hilfskräfte, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Fristen

Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.

Unterlagen

Genaue Beschreibung der Aufgaben

Kosten

Die Kosten orientieren sich an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.

Sonstiges

Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.

Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.

Zuständigkeit

die Immissionsschutzbehörde

Immissionsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • das Regierungspräsidium, sofern
    • sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU befindet oder
    • der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.05.2023 freigegeben.